YMYL & EEAT: Warum Google bei Kanzlei-Websites besonders genau hinschaut

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Das Wichtigste im Überblick

Warum Kanzlei-Websites unter besonderer Beobachtung stehen

Rechtsberatung gehört zu den sensibelsten Bereichen im Internet. Wenn ein Mandant online nach Antworten sucht, betrifft dies direkt seine Existenz, sein Geld oder seine Lebenssituation. Genau hier greift das Konzept von YMYL („Your Money, Your Life“). Google hat in diesen Bereichen besonders hohe Qualitätsstandards, weil fehlerhafte Informationen schwerwiegende Folgen haben können.

Für Kanzleien bedeutet das: Die Spielregeln sind strenger. Inhalte müssen nicht nur suchmaschinenoptimiert, sondern auch juristisch einwandfrei und vertrauenswürdig sein. Um dies zu bewerten, setzt Google auf den EEAT-Ansatz – Expertise, Experience, Authority und Trust.

1. Was bedeutet YMYL konkret für Kanzleien?

YMYL umfasst alle Themen, die direkte Auswirkungen auf das Leben oder die Finanzen von Menschen haben. Neben Medizin und Finanzen zählt auch das Recht eindeutig dazu.

Das heißt: Eine Kanzlei-Website fällt automatisch unter die strengsten Richtlinien. Fehlerhafte Aussagen oder oberflächlicher Content können nicht nur potenzielle Mandanten verunsichern, sondern auch das Ranking massiv verschlechtern. Google will hier sicherstellen, dass nur seriöse, fachlich korrekte und vertrauenswürdige Inhalte nach oben kommen.

2. Expertise: Fachlich korrekte und geprüfte Inhalte

Expertise bedeutet, dass die Inhalte von echten Fachleuten stammen müssen. Für Kanzleien ist das ein Vorteil: Juristen sind naturgemäß Experten. Allerdings reicht es nicht, die Inhalte anonym oder generisch zu veröffentlichen.

Jede Seite sollte klar machen, dass die Inhalte von Anwälten oder Kanzleiexperten verfasst oder geprüft wurden. Autorenboxen, Fachanwaltsbezeichnungen und Hinweise auf die Qualifikation der Verfasser sind dabei wichtige Ranking-Signale.

3. Experience: Praxisnähe statt Theorie

Google bewertet nicht nur theoretische Expertise, sondern auch praktische Erfahrung. Für Kanzleien heißt das: Inhalte gewinnen an Wert, wenn sie authentisch aus der Kanzleipraxis stammen.

Ein Blogartikel über Kündigungsschutz ist wertvoller, wenn er konkrete Beispiele aus echten Fällen aufgreift, typische Fragen von Mandanten beantwortet oder Einblicke in die tägliche Arbeit gibt. Dadurch entsteht ein Mehrwert, der weit über generische Ratgebertexte hinausgeht.

4. Authority: Sichtbare Reputation im Netz

Authority beschreibt die Autorität einer Kanzlei im digitalen Umfeld. Dazu gehört, wie oft eine Kanzlei in seriösen Quellen genannt oder verlinkt wird. Presseberichte, Fachpublikationen oder Verlinkungen von Verbänden sind wertvolle Signale.

Auch Bewertungen tragen zur Authority bei. Eine Kanzlei mit hunderten positiven Rezensionen zeigt Google und potenziellen Mandanten, dass sie in der realen Welt anerkannt ist. Hier kommt ein System wie Happy Client Flow ins Spiel: Es erleichtert den aktiven Aufbau von Rezensionen und steigert damit nicht nur Vertrauen, sondern auch digitale Autorität.

5. Trust: Sicherheit und Seriosität

Trust bezieht sich auf die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Website. Dazu gehören technische Aspekte wie eine sichere HTTPS-Verschlüsselung, ein professionelles Webdesign, klare Kontaktinformationen und rechtlich einwandfreie Impressums- und Datenschutzangaben.

Mandanten müssen auf den ersten Blick sehen: Diese Kanzlei ist seriös, erreichbar und vertrauenswürdig. Google bewertet auch solche Signale – denn eine Website ohne klare Identität oder ohne rechtliche Angaben fällt schnell durch.

6. Wie Kanzleien EEAT in der Praxis umsetzen

Um EEAT auf der eigenen Website zu verankern, sollten Kanzleien auf mehrere Faktoren achten:

  • Inhalte juristisch korrekt und mit Fachautorenschaft veröffentlichen.
  • Erfahrungsberichte, Fallbeispiele oder Mandantenfragen einfließen lassen.
  • Bewertungen aktiv sammeln und sichtbar einbinden.
  • Externe Signale durch Presse- oder Fachverlinkungen stärken.
  • Technische Vertrauenssignale wie Impressum, Datenschutzerklärung und sichere Verbindung sicherstellen.

So entsteht ein Gesamtbild, das sowohl Mandanten als auch Google überzeugt.

Fazit: Qualität und Vertrauen sind die neue Währung

Für Kanzleien gilt mehr als für jede andere Branche: Nur Inhalte, die Qualität, Erfahrung und Vertrauen ausstrahlen, gewinnen Sichtbarkeit. Google wird in YMYL-Bereichen keine Kompromisse eingehen.

Wer EEAT konsequent umsetzt, profitiert doppelt: Die Kanzlei gewinnt nicht nur bessere Rankings, sondern baut auch eine vertrauensvolle Basis zu Mandanten auf. Das sorgt für nachhaltige Sichtbarkeit – und für eine starke Position im Wettbewerb.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet YMYL genau?

YMYL („Your Money, Your Life“) bezeichnet Inhalte, die das Leben oder die Finanzen von Menschen betreffen – dazu gehört auch Rechtsberatung.

Weil juristische Inhalte große Auswirkungen haben können. Google bewertet solche Seiten nach strengeren Qualitätsstandards.

EEAT steht für Expertise, Experience, Authority und Trust – die vier Kriterien, mit denen Google die Qualität und Vertrauenswürdigkeit einer Website bewertet.

Durch Fachanwaltsbezeichnungen, Autorenprofile, juristisch geprüfte Inhalte und klare Hinweise auf die Qualifikation.

Inhalte wirken stärker, wenn sie konkrete Beispiele aus der Praxis enthalten, typische Mandantenfragen beantworten oder Einblicke in die Arbeit geben.

Authority meint digitale Autorität, die durch externe Verlinkungen, Fachartikel, Presseberichte und positive Bewertungen sichtbar wird.

Sehr wichtig – sie signalisieren Vertrauen und Reputation. Mit Tools wie Happy Client Flow lassen sie sich systematisch aufbauen.

Technische und inhaltliche Vertrauenssignale: sichere Website, rechtssichere Angaben, klare Kontaktinformationen und ein seriöses Erscheinungsbild.

Durch geprüfte Inhalte, Erfahrungsberichte, den Aufbau von Bewertungen, Verlinkungen von Fachquellen und ein professionelles technisches Setup.

Ja – in YMYL-Bereichen ist EEAT ein entscheidender Rankingfaktor. Kanzleien, die ihn konsequent umsetzen, sichern sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.

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