Corominas Consulting

SEO-Texte freigeben: So kommen Ihre Kanzlei­-Inhalte schneller online

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie erhalten neue SEO-Texte ab jetzt nicht mehr als Text­dokument, sondern als fertig gestaltete Vorschau­seite.
  • In der Vorschau sehen Sie die Seite genau so, wie sie später auf Ihrer Website aussieht – inklusive Layout.
  • Korrekturen nehmen Sie direkt in der Vorschau vor, ohne Kommentar­funktion und ohne Dokumenten­versand.
  • Nach Ihrer Freigabe wird die Seite auto­matisch ver­öffentlicht, die Wartezeit dazwischen entfällt.
  • Alle Seiten, die auf Ihre Freigabe warten, finden Sie gebündelt in Ihrer Übersicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie erhalten neue SEO-Texte ab jetzt nicht mehr als Textdokument, sondern als fertig gestaltete Vorschauseite.
  • In der Preview sehen Sie die Seite genau so, wie sie später auf Ihrer Website aussieht – inklusive Layout.
  • Korrekturen nehmen Sie direkt in der Vorschau vor, ohne Kommentarfunktion und ohne Dokumentenversand.
  • Nach Ihrer Freigabe wird die Seite automatisch veröffentlicht, die Wartezeit dazwischen entfällt.
  • Alle Seiten, die auf Ihre Freigabe warten, finden Sie gebündelt in Ihrer Übersicht.

Zwischen einem fertigen Text und einer veröffentlichten Seite lagen bisher mehrere Arbeitsschritte, die nichts mit der inhaltlichen Qualität zu tun hatten. Genau diese Schritte haben wir automatisiert. Was sich dadurch für Ihre Kanzlei ändert, welche Kontrolle Sie behalten und warum die Geschwindigkeit auch für Ihre Sichtbarkeit bei Google eine Rolle spielt, lesen Sie hier.

Warum die Freigabe bisher der Flaschenhals war

Der bisherige Ablauf war in jedem einzelnen Schritt sinnvoll, in der Summe aber langsam. Sie erhielten einen Text als Dokument, prüften ihn, gaben ihn frei – und erst danach begann die eigentliche Umsetzung: Die Seite wurde aufgebaut, formatiert, mit Zwischenüberschriften und FAQ-Bereich versehen und schließlich veröffentlicht.

Zwei Dinge waren daran unbefriedigend. Erstens haben Sie den Text in einer Form geprüft, in der er nie erscheinen würde. Ein Dokument zeigt keine Absatzstruktur, keine Überschriftenhierarchie und keinen FAQ-Bereich. Ob ein Beitrag später gut lesbar ist, ließ sich daran kaum beurteilen. Zweitens verging zwischen Ihrer Freigabe und der Veröffentlichung Zeit, die inhaltlich nichts brachte – reine Umsetzungszeit.

Was sich ändert: die Vorschauseite

Ab jetzt erhalten Sie statt eines Dokuments einen Link zu einer Vorschauseite. Diese Seite ist eine vollständige Vorschau Ihrer späteren Website-Seite: gleiches Layout, gleiche Typografie, gleiche Struktur. Sie sehen den Beitrag also in dem Zustand, in dem Ihre Mandantinnen und Mandanten ihn später sehen werden.

Die Vorschau ist noch nicht öffentlich. Sie ist über einen persönlichen Link erreichbar, nicht über Ihre Website verlinkt und für Suchmaschinen nicht auffindbar. Erst mit Ihrer Freigabe wird daraus eine echte Seite.

So läuft die Freigabe in drei Schritten

Korrigieren

Kleinere Anpassungen nehmen Sie direkt in der Vorschau vor. Sie klicken in den Text, ändern eine Formulierung, korrigieren eine Jahreszahl oder streichen einen Satz – und speichern. Jede gespeicherte Fassung wird versioniert, es geht also nichts verloren, und Sie können mehrfach nacheinander arbeiten.

Freigeben

Passt der Beitrag, klicken Sie auf „Freigeben“. Damit ist der Vorgang für Sie abgeschlossen: Die Seite wird veröffentlicht, und Sie erhalten eine Bestätigung mit dem Link zur fertigen Seite.

Ablehnen

Sind größere Änderungen nötig, weil der Beitrag inhaltlich in eine andere Richtung soll, nutzen Sie „Ablehnen“. Der Beitrag wird dann nicht veröffentlicht, sondern kommt zurück in die Redaktion. Für eine Handvoll Formulierungen brauchen Sie diesen Weg nicht – dafür ist die direkte Korrektur gedacht.

Warum Geschwindigkeit für Ihr Ranking zählt

Suchmaschinenoptimierung wirkt nicht sofort. Zwischen der Veröffentlichung einer Seite und einer messbaren Position in den Suchergebnissen liegen in der Regel Wochen, weil Google die Seite erst erfassen, einordnen und bewerten muss. Diese Zeit läuft erst ab dem Moment der Veröffentlichung – nicht ab dem Moment, in dem der Text fertig geschrieben ist.

Jede Woche, die ein fertiger Beitrag unveröffentlicht liegt, ist damit eine Woche, die am Ende fehlt. Bei vier Beiträgen im Monat summiert sich das über ein Jahr zu einem deutlichen Unterschied im Aufbau Ihrer Sichtbarkeit. Der Inhalt wird dadurch nicht besser – er fängt nur früher an zu arbeiten.

Was das für Ihre Kanzlei konkret bedeutet

Für Sie wird der Aufwand kleiner, nicht größer. Sie prüfen weiterhin jeden Beitrag, bevor er online geht, und Sie behalten das letzte Wort. Was wegfällt, ist der Umgang mit Dokumenten: kein Herunterladen, kein Kommentieren, keine Rückfragen zu Formatierungen, kein Warten auf die Umsetzung.

Wenn mehrere Beiträge gleichzeitig zur Prüfung anstehen, finden Sie sie gebündelt in einer Übersicht. Statt einzelner E-Mails pro Beitrag sehen Sie dort auf einen Blick, was auf Ihre Freigabe wartet und was bereits veröffentlicht ist.

Kontrolle und Datenschutz

Eine Vorschauseite ist nur über den Link erreichbar, den Sie von uns erhalten. Sie ist nicht in Ihrer Website-Navigation verlinkt, nicht in der Sitemap enthalten und für Suchmaschinen gesperrt. Veröffentlicht wird ausschließlich, was Sie freigegeben haben – ohne Ihre Freigabe geht keine Seite online.

Auch nach der Veröffentlichung bleibt alles änderbar. Fällt Ihnen später ein Tippfehler oder eine veraltete Angabe auf, genügt eine kurze Nachricht an uns.

Häufige Fragen zum neuen Freigabeprozess

Muss ich Software installieren oder mich irgendwo anmelden?
Nein. Sie öffnen den Link aus unserer E-Mail in Ihrem Browser, am Rechner oder am Smartphone. Es gibt keine Installation, keinen Zugang und kein Passwort.

Was passiert, wenn ich versehentlich auf „Freigeben“ klicke?
Die Seite geht dann online. Das ist kein Problem: Melden Sie sich kurz bei uns, dann nehmen wir die Seite wieder offline oder korrigieren sie direkt.

Wie lange habe ich Zeit für die Prüfung?
Wir bitten Sie um eine Prüfung innerhalb von maximal fünf Werktagen, damit der vereinbarte Veröffentlichungsplan eingehalten werden kann. Es geht nichts automatisch online, solange Sie nicht freigegeben haben.

Kann ich Änderungen speichern und später weiterarbeiten?
Ja. Jede gespeicherte Fassung bleibt erhalten. Sie können die Vorschau schließen, den Link später erneut öffnen und dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

Sieht die veröffentlichte Seite genau so aus wie die Vorschau?
Ja. Die Vorschau nutzt das Layout Ihrer Website. Was Sie in der Vorschau sehen, entspricht der späteren Seite.

Kann jemand anderes aus meiner Kanzlei die Freigabe übernehmen?
Ja. Leiten Sie die E-Mail einfach weiter. Wer den Link hat, kann prüfen, korrigieren und freigeben – geben Sie ihn deshalb nur intern weiter.

Ändert sich etwas an den Inhalten selbst?
Nein. Recherche, Struktur und Schreibweise bleiben unverändert. Geändert hat sich nur der Weg vom fertigen Text zur veröffentlichten Seite.

Häufige Fragen zum neuen Freigabe­prozess

Muss ich Software in­stallieren oder mich irgendwo anmelden?

Nein. Sie öffnen den Link aus unserer E-Mail in Ihrem Browser, am Rechner oder am Smartphone. Es gibt keine Installation, keinen Zugang und kein Passwort.

Was passiert, wenn ich ver­sehentlich auf „Freigeben" klicke?

Die Seite geht dann online. Das ist kein Problem: Melden Sie sich kurz bei uns, dann nehmen wir die Seite wieder offline oder korrigieren sie direkt.

Wie lange habe ich Zeit für die Prüfung?

Wir bitten Sie um eine Prüfung innerhalb von maximal fünf Werktagen, damit der vereinbarte Veröffentlichungsplan eingehalten werden kann. Es geht nichts automatisch online, solange Sie nicht freigegeben haben.

Kann ich Änderungen speichern und später weiter­arbeiten?

Ja. Jede gespeicherte Fassung bleibt erhalten. Sie können die Vorschau schließen, den Link später erneut öffnen und dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

Sieht die ver­öffentlichte Seite genau so aus wie die Vorschau?

Ja. Die Vorschau nutzt das Layout Ihrer Website. Was Sie in der Vorschau sehen, entspricht der späteren Seite.

Kann jemand anderes aus meiner Kanzlei die Freigabe übernehmen?

Ja. Leiten Sie die E-Mail einfach weiter. Wer den Link hat, kann prüfen, korrigieren und freigeben – geben Sie ihn deshalb nur intern weiter.

Ändert sich etwas an den Inhalten selbst?

Nein. Recherche, Struktur und Schreibweise bleiben unverändert. Geändert hat sich nur der Weg vom fertigen Text zur veröffentlichten Seite.