Wir sind Ihr Experte für rechtskonforme und effektive Kanzleiwerbung. Wir kennen die berufsrechtlichen Besonderheiten der Anwaltswerbung und entwickeln Strategien zum Kanzleimarketing, die sowohl wirksam als auch berufsrechtskonform sind.
Erlaubte Werbemaßnahmen für Rechtsanwälte
Heute steht Rechtsanwälten ein breites Spektrum an Werbemöglichkeiten zur Verfügung:
- Sachliche Information über Kanzlei und Tätigkeitsfelder
- Hinweise auf Spezialisierungen und Fachanwaltstitel
- Präsentation von Referenzen (unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht)
- Content Marketing durch Fachbeiträge und Ratgeber
- Social Media Präsenz und Online-Marketing
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Das Wichtigste im Überblick
- Anwaltswerbung ist grundsätzlich erlaubt, muss aber die strengen berufsrechtlichen Vorgaben nach § 43b BRAO und §§ 6-10 BORA einhalten
- Moderne Marketingkanäle wie Social Media und Online-Werbung können rechtskonform genutzt werden, erfordern aber besondere Sorgfalt bei der Umsetzung
- Eine professionelle Marketingstrategie ist für Kanzleien heute unverzichtbar – mit der richtigen Beratung lässt sich Kanzleimarketing sowohl effektiv als auch rechtssicher gestalten
Die Herausforderung: Marketing vs. Berufsrecht
Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung: Einerseits müssen Sie im zunehmend digitalen Wettbewerb sichtbar sein und sich professionell präsentieren. Andererseits gilt es, die strengen berufsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Diese Gratwanderung verunsichert viele Kollegen – verständlicherweise, denn die Konsequenzen eines Fehltritts können erheblich sein.
Was ist erlaubt? Die rechtlichen Grundlagen
Die gute Nachricht vorweg: Anwaltswerbung ist grundsätzlich erlaubt! Der rechtliche Rahmen wird dabei primär durch § 43b BRAO und die §§ 6-10 BORA gesteckt. Entscheidend ist, dass die Werbung:
- sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert
- nicht reißerisch oder irreführend ist
- keine unzulässigen Spezialisierungshinweise enthält
- dem Ansehen der Anwaltschaft nicht schadet
Die Rechtsprechung, insbesondere der BGH, hat diese Grundsätze in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert und dabei durchaus zeitgemäße Maßstäbe angelegt.
Moderne Marketingkanäle rechtssicher nutzen
Moderne Marketingkanäle rechtssicher nutzen
Eine professionelle Kanzleiwebsite ist heute unverzichtbar. Dabei gilt:
- Transparente Darstellung von Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkten
- Sachliche Beschreibung der Dienstleistungen
- Rechtskonforme Gestaltung von Testimonials und Bewertungen
- SEO-Optimierung unter Beachtung berufsrechtlicher Grenzen
Social Media
Soziale Medien bieten großes Potenzial für Kanzleien:
- LinkedIn und XING für B2B-Networking
- Instagram und Facebook für lokale Präsenz
- YouTube für Rechtstipps und Kanzleipräsentation
Content Marketing
Fachbeiträge und Blogartikel sind exzellente Werkzeuge zur Mandantengewinnung:
- Rechtliche Updates zu aktuellen Themen
- Praxisrelevante Tipps für verschiedene Zielgruppen
- Erfolgsgeschichten (unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht)
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Bei Corominas Consulting verbinden wir jahrelange Erfahrung in der Rechtsberatung mit tiefgreifender Marketing-Expertise. Unsere Leistungen umfassen:
- Entwicklung rechtssicherer Marketingkonzepte
- Überprüfung bestehender Werbemaßnahmen
- Individuelle Online-Marketing-Strategien
- Begleitung bei der Umsetzung
- Kontinuierliches Monitoring und Updates
Warum Corominas Consulting?
- Vielzahl an erfolgreich beratenen Kanzleien
- Enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskammern
- Kombinierte juristische und Marketing-Expertise
- Präventiver Ansatz zur Vermeidung von Abmahnungen
- Konkrete, praxiserprobte Lösungen
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Anwälte überhaupt werben?
Ja, Anwaltswerbung ist grundsätzlich erlaubt, muss aber sachlich und berufsbezogen sein.
Sind Erfolgsgeschichten in der Werbung erlaubt?
Ja, wenn sie wahrheitsgemäß sind und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gewahrt bleibt.
Wie kann ich mich als Spezialist bezeichnen?
Die Bezeichnung “Spezialist” ist nur in Verbindung mit nachgewiesenen Fachanwaltschaften zulässig.
Sind Mandantenbewertungen erlaubt?
Ja, authentische Bewertungen sind zulässig, sollten aber moderiert werden.
Darf ich auf Social Media aktiv sein?
Ja, unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben ist Social Media-Marketing möglich.
Welche Werbekanäle sind für Anwälte tabu?
Es gibt keine grundsätzlich verbotenen Kanäle, entscheidend ist die Art der Werbung.
Darf ich mit Preisen werben?
Ja, Preisangaben sind erlaubt, müssen aber transparent und vollständig sein.
Sind internationale Werbeaktivitäten anders zu bewerten?
Ja, bei internationaler Werbung müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden.
Wie kann ich mich von Mitbewerbern abheben?
Durch qualitativ hochwertige Inhalte und authentische Darstellung Ihrer Expertise.
Was tun bei einer Abmahnung?
Sofort rechtliche Unterstützung suchen und Werbemaßnahmen überprüfen lassen.
Ihr Weg zum rechtssicheren Kanzleimarketing
Professionelles Kanzleimarketing ist heute wichtiger denn je. Mit der richtigen Strategie und kompetenter Beratung lässt sich die Balance zwischen effektiver Werbung und berufsrechtlicher Compliance problemlos meistern.