Ist Werbung für einen Rechtsanwalt erlaubt?

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Wir sind Ihr Experte für rechtskonforme und effektive Kanzleiwerbung. Wir kennen die berufsrechtlichen Besonderheiten der Anwaltswerbung und entwickeln Strategien zum Kanzleimarketing, die sowohl wirksam als auch berufsrechtskonform sind.

Erlaubte Werbemaßnahmen für Rechtsanwälte

Heute steht Rechtsanwälten ein breites Spektrum an Werbemöglichkeiten zur Verfügung:

Das Wichtigste im Überblick

Die Herausforderung: Marketing vs. Berufsrecht

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung: Einerseits müssen Sie im zunehmend digitalen Wettbewerb sichtbar sein und sich professionell präsentieren. Andererseits gilt es, die strengen berufsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. 

Diese Gratwanderung verunsichert viele Kollegen – verständlicherweise, denn die Konsequenzen eines Fehltritts können erheblich sein.

Was ist erlaubt? Die rechtlichen Grundlagen

Die gute Nachricht vorweg: Anwaltswerbung ist grundsätzlich erlaubt! Der rechtliche Rahmen wird dabei primär durch § 43b BRAO und die §§ 6-10 BORA gesteckt. Entscheidend ist, dass die Werbung:

Die Rechtsprechung, insbesondere der BGH, hat diese Grundsätze in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert und dabei durchaus zeitgemäße Maßstäbe angelegt.

Moderne Marketingkanäle rechtssicher nutzen

Moderne Marketingkanäle rechtssicher nutzen

Eine professionelle Kanzleiwebsite ist heute unverzichtbar. Dabei gilt:

Social Media

Soziale Medien bieten großes Potenzial für Kanzleien:

Content Marketing

Fachbeiträge und Blogartikel sind exzellente Werkzeuge zur Mandantengewinnung:

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Bei Corominas Consulting verbinden wir jahrelange Erfahrung in der Rechtsberatung mit tiefgreifender Marketing-Expertise. Unsere Leistungen umfassen:

Warum Corominas Consulting?

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Anwälte überhaupt werben?

Ja, Anwaltswerbung ist grundsätzlich erlaubt, muss aber sachlich und berufsbezogen sein.

Ja, wenn sie wahrheitsgemäß sind und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gewahrt bleibt.

Die Bezeichnung “Spezialist” ist nur in Verbindung mit nachgewiesenen Fachanwaltschaften zulässig.

Ja, authentische Bewertungen sind zulässig, sollten aber moderiert werden.

Ja, unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben ist Social Media-Marketing möglich.

Es gibt keine grundsätzlich verbotenen Kanäle, entscheidend ist die Art der Werbung.

Ja, Preisangaben sind erlaubt, müssen aber transparent und vollständig sein.

Ja, bei internationaler Werbung müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden.

Durch qualitativ hochwertige Inhalte und authentische Darstellung Ihrer Expertise.

Sofort rechtliche Unterstützung suchen und Werbemaßnahmen überprüfen lassen.

Ihr Weg zum rechtssicheren Kanzleimarketing

Professionelles Kanzleimarketing ist heute wichtiger denn je. Mit der richtigen Strategie und kompetenter Beratung lässt sich die Balance zwischen effektiver Werbung und berufsrechtlicher Compliance problemlos meistern.

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