Corominas Consulting

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Corominas Consulting GmbH
Stand: Juli 2025

Hinweis zur Lesbarkeit: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Corominas Consulting GmbH (nachfolgend „Corominas Consulting“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“).
  • Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Corominas Consulting deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

§ 2 Vertragsabschluss

  • Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Präsentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum) dar.
  • Schritt 1 – Unverbindliches Erstgespräch: Der Auftraggeber kann über ein Kontaktformular oder einen Kalenderlink ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch buchen. Dieses dient der gegenseitigen Kennenlernphase und der Klärung grundsätzlicher Anforderungen. Es begründet keine vertragliche Bindung.
  • Schritt 2 – Strategiegespräch (unverbindliche Beratung): Im Anschluss an das Erstgespräch findet ein individuelles Strategiegespräch von in der Regel 90 Minuten statt. In diesem Gespräch werden alle für den Auftraggeber relevanten Leistungsbestandteile, die konkrete Vorgehensweise sowie die Konditionen mündlich erörtert und abgestimmt. Dieses mündliche Angebot kann dann direkt vom Auftraggeber angenommen werden.
  • Schritt 3 – Vertragsschluss durch Auftragsbestätigung: Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel mündlich oder per E-Mail („Ja, wir machen das“ oder gleichbedeutende Erklärung). Im Anschluss an die Annahme übermittelt Corominas Consulting eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, die den Vertragsinhalt verbindlich dokumentiert und gleichzeitig als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt. Die Auftragsbestätigung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich – spätestens mit Ablauf des Werktages – schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch ist nur beachtlich, soweit der Auftraggeber Abweichungen rügt, über die im Strategiegespräch keine Übereinstimmung erzielt wurde.
  • Corominas Consulting behält sich vor, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang, Vertragslaufzeit und Projektzeitraum

3.1 Leistungsgegenstand

  • Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen im Bereich Kanzleimarketing, insbesondere SEO, KI-SEO, Google Ads, Social Media Marketing, Webdesign sowie ergänzende Beratungsleistungen.
  • Es handelt sich um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Werkleistung (§ 631 BGB) vereinbart ist. Corominas Consulting schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl von Mandatsanfragen oder eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung).
  • Der Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen bleibt vorbehalten.
  • Soweit Leistungen im Bereich Google Ads oder Google My Business erbracht werden, kommt der Vertrag bezüglich der Plattformnutzung direkt zwischen dem Auftraggeber und Google LLC zustande. Corominas Consulting übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Sperrungen oder Änderungen durch Google.

3.2 Vertragslaufzeit

  • Alle laufenden Betreuungsverträge (SEO, KI-SEO, Google Ads, Social Media etc.) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vertraglich vereinbarten Startdatum der laufenden Betreuung (vgl. § 3.3).
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
  • Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).

3.3 Setup-Phase und automatischer Start der laufenden Betreuung

  • Ab dem Onboarding-Termin beginnt eine Setup-Phase von 30 Kalendertagen. In dieser Zeit werden die technischen und strategischen Grundlagen für die laufende Betreuung erarbeitet.

Automatischer Start der laufenden Betreuung: Mit Ablauf des 30. Kalendertages nach dem Onboarding-Termin beginnt die laufende monatliche Betreuung automatisch – unabhängig davon, ob der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 5 bis zu diesem Zeitpunkt vollständig erfüllt hat. Eine gesonderte Mitteilung oder Bestätigung durch Corominas Consulting ist hierfür nicht erforderlich.

  • Der Auftraggeber wird vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf diesen automatischen Startmechanismus hingewiesen. Er erkennt an, dass der Start der Betreuungsphase und die damit verbundene Rechnungsstellung nicht von seiner eigenen Mitwirkung abhängen.
  • Verzögerungen, die auf fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, berühren weder den Beginn der laufenden Betreuung noch den Beginn der Rechnungsstellung. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist ab dem automatischen Starttermin geschuldet.

3.4 Websiteprojekte

  • Bei Websiteprojekten und anderen Einmalprojekten (z. B. Webdesign, Landingpage-Erstellung) ist die vereinbarte Projektgebühr vollständig im Voraus zu entrichten, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  • Der Beginn der Projektarbeiten setzt den vollständigen Zahlungseingang der Projektgebühr voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Allgemeines

  • Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
  • Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Einrichtungsgebühr

Fälligkeit: Die Einrichtungsgebühr (auch: Setup-Gebühr) ist spätestens bis zum vereinbarten Onboarding-Termin vollständig zu entrichten. Die Leistungserbringung im Rahmen der Setup-Phase setzt den vollständigen Zahlungseingang der Einrichtungsgebühr voraus.

  • Geht die Einrichtungsgebühr nicht bis zum Onboarding-Termin ein, ist Corominas Consulting berechtigt, den Onboarding-Termin zu verschieben oder den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.

4.3 Laufende monatliche Betreuungsgebühr

Vorauszahlung: Die monatliche Betreuungsgebühr ist eine Vorauszahlung für den jeweils nachfolgenden Betreuungsmonat und wird jeweils zum 1. eines Kalendermonats fällig. Die erste monatliche Betreuungsgebühr wird zum 1. des Monats fällig, der auf den Ablauf der 30-tägigen Setup-Phase folgt.

  • Die monatliche Betreuungsgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber die angebotenen Leistungen tatsächlich abruft oder nutzt, und unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
  • Bei Zahlungsverzug ist Corominas Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
  • Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Corominas Consulting berechtigt, die laufende Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Die vertraglich geschuldete Vergütung läuft während der Aussetzung weiter.

4.4 Websiteprojekte und Einmalprojekte

  • Websiteprojekte und Einmalprojekte sind – soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart – vollständig im Voraus zu bezahlen, bevor mit der Projektarbeit begonnen wird.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung rechtzeitig, vollständig und in der gebotenen Qualität zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:

  • die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Unterlagen;
  • die Einhaltung vereinbarter Termine oder rechtzeitige Mitteilung einer erforderlichen Verschiebung;
  • die fristgerechte Bearbeitung und Rückgabe von Fragebögen, Onboarding-Unterlagen und Freigabeanfragen innerhalb der jeweils kommunizierten Fristen;
  • die eigenverantwortliche Prüfung aller erstellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung berufsrechtlicher Vorschriften für Rechtsanwälte.

Rechtsfolge fehlender Mitwirkung:

  • Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gerät er in Annahmeverzug gemäß §§ 293 ff. BGB. Corominas Consulting ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungserbringung für den betroffenen Zeitraum ganz oder teilweise auszusetzen.

Keine Auswirkung auf Vertragslaufzeit und Vergütung: Fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers hat keinerlei Auswirkung auf den Beginn oder die Dauer der Vertragslaufzeit, den automatischen Start der laufenden Betreuung (§ 3.3) sowie die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der 12-Monats-Vertrag läuft in jedem Fall ab dem Startdatum der laufenden Betreuung. Die monatliche Vergütung ist unabhängig von der Mitwirkung des Auftraggebers fällig.

  • Corominas Consulting wird den Auftraggeber bei ausbleibender Mitwirkung einmalig schriftlich (E-Mail genügt) zur Nachholung auffordern. Bleibt diese Aufforderung innerhalb von 14 Tagen ohne Reaktion, kann Corominas Consulting die betroffenen Leistungsbestandteile bis zur Nachholung der Mitwirkung vollständig einstellen. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Leistungsänderungen

  • Änderungswünsche des Auftraggebers hinsichtlich des vereinbarten Leistungsumfangs sind nur wirksam, wenn sie in Textform (E-Mail genügt) durch Corominas Consulting bestätigt wurden.
  • Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder durch Annahmeverzug des Auftraggebers entsteht, wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert berechnet.
  • Corominas Consulting wird den Auftraggeber vor Erbringung von Mehrleistungen auf den voraussichtlichen Mehraufwand hinweisen.

§ 7 Kündigung und Rücktritt

  • Eine ordentliche Kündigung laufender Betreuungsverträge ist nur zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten in Textform möglich.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Corominas Consulting insbesondere vor bei: Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen; dauerhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung; Insolvenzantrag des Auftraggebers.
  • Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind sämtliche bis zum vertraglich vereinbarten Laufzeitende geschuldeten Vergütungen in voller Höhe fällig. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
  • Corominas Consulting ist berechtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind in diesem Fall anteilig zu erstatten.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  • Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Corominas Consulting ist bei berechtigten Rügen zu Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  • Corominas Consulting haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Corominas Consulting nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Für den Verlust von Daten haftet Corominas Consulting nur, soweit der Auftraggeber zumutbare Datensicherungsmaßnahmen ergriffen hat und der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, bei Dienstverträgen ab Erbringung der jeweiligen Teilleistung.
  • Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen (z. B. erzielte Mandatsanfragen, Suchmaschinen-Rankings, Werbekonversionen) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Corominas Consulting schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten Markterfolg.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), abrufbar auf der Website unter www.corominas-consulting.de/datenschutzerklaerung/. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.
  • Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kunden- und Mandantendaten – auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.

§ 10 Referenznutzung

  • Corominas Consulting ist berechtigt, den Firmennamen und die Marke des Auftraggebers in Referenzlisten, auf der Website, in Präsentationen sowie in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
  • Ein Widerspruch ist jederzeit in Textform möglich und gilt für künftige Veröffentlichungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (salvatorische Klausel).
  • Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem jeweiligen Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Fürth.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Abtretungen von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Corominas Consulting.
  • Corominas Consulting ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen in Textform zu ändern, sofern die Änderungen zumutbar sind und wesentliche Leistungspflichten nicht zum Nachteil des Auftraggebers berühren.

Corominas Consulting GmbH
Stand: Juli 2025

Hinweis zur Lesbarkeit:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Corominas Consulting GmbH, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald, HRB 303569, vertreten durch den Geschäftsführer Alessandro Corominas, LL.M. & Michael Wolf (nachfolgend „Corominas Consulting“).
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Corominas Consulting stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 2 Vertragsabschluss

  • Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  • Der Kunde kann über ein Formular oder einen Kalenderlink einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch buchen. Diese Buchung stellt eine unverbindliche Anfrage dar.
  • Nach dem Gespräch erhält der Kunde ein individuelles Angebot per E-Mail inklusive dieser AGB.
  • Mit Annahme des Angebots per E-Mail kommt der Vertrag zustande. Die Rechnung und eine schriftliche Auftragsbestätigung folgen.
  • Corominas Consulting behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang und Vertragslaufzeit

  • Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen.
  • Es handelt sich um Dienstverträge, soweit nicht explizit eine Werkleistung vereinbart ist.
  • Corominas Consulting schuldet die fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  • Der Einsatz von Subunternehmern bleibt vorbehalten.
  • Bei Leistungen im Bereich Google Ads oder Google My Business kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und Google zustande.
  • Vertragslaufzeiten:
    a. Mindestlaufzeit für SEO, SEA und Social Media: 12 Monate.
    b. Verlängerung: Automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise.
  • Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Die Zahlung erfolgt zu 100 % im Voraus.
  • Monatliche Betreuungsgebühren sind jeweils zum 1. eines Monats fällig.
  • Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet.
  • Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden sind bereits angefallene Kosten und Leistungen zu erstatten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
  • Terminvereinbarungen müssen eingehalten oder rechtzeitig verschoben werden.
  • Freigaben, Fragebögen und Inhalte sind innerhalb der gesetzten Fristen zu liefern.
  • Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen Corominas Consulting zur Leistungsverweigerung für den betroffenen Zeitraum.
  • Der Kunde prüft die Inhalte eigenverantwortlich auf rechtliche Zulässigkeit.

§ 6 Leistungsänderungen

  • Änderungswünsche durch den Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  • Mehraufwand durch Änderungen oder unvollständige Angaben wird nach den gültigen Stundensätzen abgerechnet.

§ 7 Kündigung und Rücktritt

  • Ordentliche Kündigung nur zum Ende der Vertragslaufzeit mit 3 Monaten Frist.
  • Im Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Kunden besteht Anspruch auf anteilige Vergütung.
  • Corominas Consulting kann vom Vertrag zurücktreten bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder Annahmeverzug.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  • Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen.
  • Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Corominas Consulting haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  • Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Für Datenverluste wird nur gehaftet, wenn der Kunde täglich Backups erstellt hat.
  • Die Verjährung für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate.

§ 9 Datenschutz

  • Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO, abrufbar auf der Website.
  • Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  • Corominas Consulting darf die Firma und Marke des Kunden zu Referenzzwecken nutzen, sofern dieser nicht widerspricht.
  • Der Gerichtsstand ist Fürth, soweit gesetzlich zulässig.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Eine Abtretung von Rechten bedarf der vorherigen Zustimmung von Corominas Consulting.