Corominas Consulting

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Corominas Consulting GmbH
Stand: September 2026

Hinweis zur Lesbarkeit: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Corominas Consulting GmbH, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 303569, vertreten durch die Geschäftsführer Alessandro Corominas, LL.M., und Michael Wolf (nachfolgend „Corominas Consulting“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Corominas Consulting deren Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.
  3. Rangfolge. Bestandteil des Vertrages sind, in dieser Reihenfolge: die Auftragsbestätigung, die zum jeweiligen Leistungspaket gehörende Leistungsbeschreibung und diese AGB. Bei Widersprüchen geht das jeweils vorrangige Dokument vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben in jedem Fall Vorrang (§ 305b BGB).
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Präsentationen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  2. Schritt 1 – Unverbindliches Erstgespräch. Der Auftraggeber kann über ein Kontaktformular oder einen Kalenderlink ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch buchen. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung grundsätzlicher Anforderungen und begründet keine vertragliche Bindung.
  3. Schritt 2 – Strategiegespräch. Im Anschluss findet ein individuelles Strategiegespräch von in der Regel 90 Minuten statt. Darin werden Leistungsbestandteile, Vorgehensweise und Konditionen erörtert und abgestimmt. Das dabei unterbreitete mündliche Angebot kann vom Auftraggeber unmittelbar angenommen werden.
  4. Schritt 3 – Vertragsschluss durch Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot annimmt; die Annahme erfolgt in der Regel mündlich oder per E-Mail. Corominas Consulting übermittelt anschließend eine Auftragsbestätigung per E-Mail nebst der zugehörigen Leistungsbeschreibung, die den Vertragsinhalt verbindlich dokumentiert und zugleich als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt. Sie gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens mit Ablauf des folgenden Werktages, in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist nur beachtlich, soweit der Auftraggeber Abweichungen von dem rügt, worüber im Strategiegespräch Übereinstimmung erzielt wurde.
  5. Corominas Consulting behält sich vor, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang, Betreuungsbeginn und Vertragslaufzeit

3.1 Leistungsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung und der zugehörigen Leistungsbeschreibung spezifizierten Leistungen im Bereich Kanzleimarketing, insbesondere SEO, Google Ads, Social Media Marketing, Webdesign, Websitebetreuung sowie ergänzende Beratungsleistungen.
  2. Es handelt sich um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Werkleistung (§ 631 BGB) vereinbart ist. Corominas Consulting schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa eine bestimmte Anzahl von Mandatsanfragen oder eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung.
  3. Ausnahme Erfolgsgarantie. Absatz 2 gilt nicht, soweit in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine Erfolgsgarantie zugesagt ist. Voraussetzungen, Ermittlung und Rechtsfolgen einer solchen Garantie richten sich ausschließlich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
  4. Der Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen bleibt vorbehalten.
  5. Soweit Leistungen im Bereich Google Ads oder Google Unternehmensprofil erbracht werden, kommt der Vertrag über die Plattformnutzung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und Google zustande. Corominas Consulting übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Sperrungen oder Änderungen durch Google.

3.2 Setup-Phase und Betreuungsbeginn

  1. Setup-Phase. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Setup-Phase vorsieht, beginnt sie mit dem Onboarding-Termin. In ihr werden die technischen und strategischen Grundlagen für die laufende Betreuung erarbeitet. Sie dauert höchstens 30 Kalendertage. Eine Leistungsbeschreibung kann eine kürzere Dauer oder den Verzicht auf eine Setup-Phase vorsehen, nicht jedoch eine längere.
  2. Betreuungsbeginn. Der Betreuungsbeginn ist der Tag, an dem die laufende monatliche Betreuung startet. Er bestimmt sich wie folgt:
    • nach der Leistungsbeschreibung, soweit diese ihn ausdrücklich regelt – beim Google-Ads-Paket etwa als der Tag nach Ablauf der dort geregelten 100 Tage;
    • andernfalls als der Tag nach Ablauf der Setup-Phase;
    • sieht die Leistungsbeschreibung weder eine Setup-Phase noch eine abweichende Regelung vor, als der in der Auftragsbestätigung genannte Starttag.
  3. Automatischer Start. Mit dem Betreuungsbeginn startet die laufende Betreuung automatisch, unabhängig davon, ob der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 5 bis dahin vollständig erfüllt hat. Einer gesonderten Mitteilung bedarf es nicht. Der Auftraggeber wird vor Vertragsschluss auf diesen Mechanismus hingewiesen.
  4. Auffangregel für den Onboarding-Termin. Kommt aus Gründen, die nicht Corominas Consulting zu vertreten hat, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Einrichtungsgebühr kein Onboarding-Termin zustande, gilt der 30. Tag nach Zahlungseingang als Onboarding-Termin. Corominas Consulting weist den Auftraggeber vor Ablauf dieser Frist einmal in Textform darauf hin.
  5. Verzögerungen, die auf fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verschieben weder den Betreuungsbeginn noch den Beginn der Rechnungsstellung.

3.3 Vertragslaufzeit

  1. Die Laufzeit der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Unterschiedliche Leistungen können unterschiedliche Laufzeiten haben; sie laufen unabhängig voneinander.
  2. Enthält die Leistungsbeschreibung keine abweichende Regelung, beträgt die Mindestlaufzeit laufender Betreuungsverträge zwölf Monate ab dem Betreuungsbeginn nach § 3.2. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform; E-Mail genügt.

3.4 Einmalprojekte

Bei Websiteprojekten und anderen Einmalprojekten gibt es keine laufende Betreuung und keinen Betreuungsbeginn. Umfang, Fristen und Projektende richten sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die Zahlung nach § 4.4.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Allgemeines

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert berechnet.

4.2 Einrichtungsgebühr

  1. Die Einrichtungsgebühr ist spätestens bis zum vereinbarten Onboarding-Termin vollständig zu entrichten, soweit die Leistungsbeschreibung keinen früheren Fälligkeitszeitpunkt vorsieht. Die Leistungserbringung in der Setup-Phase setzt den Zahlungseingang voraus.
  2. Die Einrichtungsgebühr deckt die Leistungen der Setup-Phase ab. Sie wird nicht auf die monatliche Betreuungsgebühr angerechnet.
  3. Geht die Einrichtungsgebühr nicht rechtzeitig ein, ist Corominas Consulting berechtigt, den Onboarding-Termin zu verschieben oder den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu kündigen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.

4.3 Laufende monatliche Betreuungsgebühr

  1. Fälligkeit. Die monatliche Betreuungsgebühr ist eine Vorauszahlung für den jeweils nachfolgenden Betreuungsmonat. Die erste Betreuungsgebühr ist zum Betreuungsbeginn nach § 3.2 fällig, jede weitere jeweils zum entsprechenden Tag des Folgemonats. Fehlt dieser Tag im jeweiligen Monat, tritt der letzte Tag des Monats an seine Stelle.
  2. Abweichende Zahlweisen, insbesondere eine Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
  3. Die Betreuungsgebühr ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber die angebotenen Leistungen tatsächlich abruft und ob er seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
  4. Bei Zahlungsverzug ist Corominas Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
  5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Corominas Consulting berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Die vertraglich geschuldete Vergütung läuft während der Aussetzung weiter.

4.4 Einmalprojekte

  1. Bei Websiteprojekten und anderen Einmalprojekten ist die vereinbarte Projektgebühr vollständig im Voraus zu entrichten, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein abweichender Zahlungsplan vereinbart ist.
  2. Der Beginn der Projektarbeiten setzt den Eingang der nach Absatz 1 fälligen Zahlung voraus.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber erbringt die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung rechtzeitig, vollständig und in der gebotenen Qualität. Hierzu gehören insbesondere:
    • die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Unterlagen;
    • die Einhaltung vereinbarter Termine oder die rechtzeitige Mitteilung einer erforderlichen Verschiebung;
    • die fristgerechte Bearbeitung von Fragebögen, Onboarding-Unterlagen und Freigabeanfragen innerhalb der kommunizierten Fristen;
    • die eigenverantwortliche Prüfung aller erstellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechts.
  2. Rechtsfolge fehlender Mitwirkung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gerät er in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Corominas Consulting ist berechtigt, die Leistungserbringung für den betroffenen Zeitraum ganz oder teilweise auszusetzen.
  3. Fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung berührt weder Betreuungsbeginn, Dauer der Vertragslaufzeit noch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  4. Corominas Consulting fordert den Auftraggeber bei ausbleibender Mitwirkung einmalig in Textform zur Nachholung auf. Bleibt dies 14 Tage ohne Reaktion, können die betroffenen Leistungsbestandteile bis zur Nachholung eingestellt werden. Die Vergütungspflicht bleibt unberührt.
  5. Soweit die Leistungsbeschreibung die Mitwirkung zur Voraussetzung einer Erfolgsgarantie macht, richten sich die Folgen einer Pflichtverletzung für die Garantie ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung.

§ 6 Leistungsänderungen

  1. Änderungswünsche des Auftraggebers zum vereinbarten Leistungsumfang sind nur wirksam, wenn Corominas Consulting sie in Textform bestätigt hat.
  2. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben oder Annahmeverzug des Auftraggebers wird nach dem gültigen Stundensatz berechnet.
  3. Corominas Consulting weist vor Erbringung von Mehrleistungen auf den voraussichtlichen Mehraufwand hin.

§ 7 Kündigung und Rücktritt

  1. Eine ordentliche Kündigung laufender Betreuungsverträge ist nach Maßgabe von § 3.3 möglich.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Corominas Consulting insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei dauerhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung in Textform sowie bei Insolvenzantrag des Auftraggebers.
  3. Vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Restlaufzeit bestehen. Corominas Consulting lässt sich dasjenige anrechnen, was sie infolge der Nichterbringung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
  4. Corominas Consulting ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform zu rügen. Corominas Consulting ist bei berechtigten Rügen zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
  2. Corominas Consulting haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Corominas Consulting nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Für den Verlust von Daten haftet Corominas Consulting nur, soweit der Auftraggeber zumutbare Datensicherungsmaßnahmen ergriffen hat und der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, bei Dienstverträgen ab Erbringung der jeweiligen Teilleistung. Für Ansprüche nach Absatz 2 gilt die gesetzliche Frist.
  6. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen, insbesondere für erzielte Mandatsanfragen, Suchmaschinenplatzierungen oder Werbekonversionen, ist ausgeschlossen. Ausdrücklich in einer Leistungsbeschreibung zugesagte Erfolgsgarantien bleiben hiervon unberührt; ihre Rechtsfolge beschränkt sich auf die in der Leistungsbeschreibung geregelte Rechtsfolge.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO, abrufbar unter corominas-consulting.de/datenschutzerklaerung. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.
  2. Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsdaten, Strategien sowie Kunden- und Mandantendaten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

§ 10 Referenznutzung

  1. Corominas Consulting ist berechtigt, Firmennamen und Marke des Auftraggebers in Referenzlisten, auf der Website, in Präsentationen und in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.
  2. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und gilt für künftige Veröffentlichungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung von Corominas Consulting in Textform.
  5. Corominas Consulting ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen in Textform zu ändern, sofern die Änderungen zumutbar sind und wesentliche Leistungspflichten nicht zum Nachteil des Auftraggebers berühren.