Push vs. Pull: Welche Ads funktionieren für Kanzleien wirklich?

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Das Wichtigste im Überblick

Warum Kanzleien auf bezahlte Anzeigen setzen sollten

Die Sichtbarkeit einer Kanzlei entscheidet sich längst nicht mehr nur über Empfehlungen oder organische Rankings. Immer mehr Kanzleien setzen auf bezahlte Anzeigen, um neue Mandanten zu erreichen. Doch nicht jede Plattform funktioniert gleich: Während Google Ads vor allem Menschen erreicht, die aktiv nach einem Anwalt suchen, eignen sich Meta (Facebook & Instagram) oder LinkedIn dafür, potenzielle Mandanten erst einmal auf ein Thema aufmerksam zu machen.

Die entscheidende Frage lautet also: Welche Ads funktionieren in welcher Situation?

1. Pull-Marketing: Nachfrage aktiv abholen

Pull-Marketing bedeutet, dass Menschen bereits ein akutes Problem haben und gezielt nach einer Lösung suchen. Im Kanzleikontext heißt das: Ein Arbeitnehmer hat die Kündigung erhalten, ein Ehepartner steckt mitten in der Scheidung oder jemand möchte ein Testament anfechten.

In solchen Momenten öffnen Menschen Google und suchen direkt nach:

  • „Anwalt Kündigungsschutz Berlin“
  • „Fachanwalt Scheidung München“
  • „Rechtsanwalt Erbrecht Testament anfechten“

Hier spielen Google Ads ihre Stärke aus: Die Nachfrage ist schon da, es braucht nur das passende Angebot. Kanzleien können mit gezielten Anzeigen sofort präsent sein und hochwertige Mandatsanfragen gewinnen.

2. Push-Marketing: Nachfrage erzeugen

Beim Push-Marketing geht es darum, Menschen auf rechtliche Themen aufmerksam zu machen, die ihnen noch gar nicht bewusst sind. Das ist vor allem dann relevant, wenn neue Urteile, Gesetze oder Trends rechtliche Fragen aufwerfen, die Betroffene noch nicht kennen.

Beispiele:

  • Ein neues Urteil macht die Rückforderung von Online-Casino-Verlusten möglich.
  • Bestimmte Coaching-Verträge sind unwirksam – viele Betroffene wissen das nicht.
  • Ein Unternehmen verstößt gegen neue Datenschutzrichtlinien, ohne dass Kunden oder Geschäftspartner davon wissen.

In solchen Fällen sind Meta Ads (Facebook/Instagram) die ideale Wahl. Hier lassen sich Menschen gezielt informieren und sensibilisieren – auch wenn sie noch nicht aktiv nach einem Anwalt suchen. So entsteht Nachfrage, die anschließend in konkrete Mandate münden kann.

3. LinkedIn: Der Spezialfall für B2B-Kanzleien

Während Google und Meta stark im B2C-Bereich wirken, ist LinkedIn das ideale Umfeld für B2B-orientierte Kanzleien. Wer im IT-Recht, Wirtschaftsrecht oder Datenschutzrecht aktiv ist, findet hier die passenden Entscheider. Auch Employer Branding oder Recruiting-Kampagnen lassen sich über LinkedIn gezielt umsetzen.

Besonders wirksam ist LinkedIn, wenn Kanzleien sich als strategische Partner positionieren wollen – sei es für Start-ups, KMU oder Konzerne. Hier geht es weniger um akute Fälle, sondern mehr um den langfristigen Aufbau von Mandatsbeziehungen.

4. Die richtige Strategie: Kombination von Push & Pull

Die erfolgreichsten Kanzleien nutzen nicht entweder Google Ads oder Meta Ads, sondern eine durchdachte Kombination.

  • Google Ads sichern planbare, kurzfristige Mandatsanfragen.
  • Meta Ads schaffen Aufmerksamkeit für neue Rechtsfragen und stärken das Kanzlei-Branding.
  • LinkedIn positioniert die Kanzlei als B2B-Partner und stärkt die Arbeitgebermarke.

So entsteht ein Marketing-Mix, der sowohl akute Nachfrage bedient als auch langfristig Sichtbarkeit und Vertrauen aufbaut.

Fazit: Anzeigen müssen zur Mandantenreise passen

Die Wahl des richtigen Anzeigenkanals hängt davon ab, wo sich potenzielle Mandanten gerade befinden:

  • Haben sie ein akutes Problem? → Google Ads.
  • Müssen sie erst auf ein rechtliches Thema aufmerksam gemacht werden? → Meta Ads.
  • Suchen Unternehmen langfristige Partner? → LinkedIn Ads.

Kanzleien, die diese Unterschiede verstehen und strategisch einsetzen, gewinnen nicht nur mehr Mandanten – sie gewinnen die richtigen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Push- und Pull-Marketing?

Pull-Marketing holt Menschen ab, die aktiv suchen (z. B. über Google). Push-Marketing informiert Menschen, die ein Problem noch nicht kennen (z. B. über Social Media).

Weil Mandanten oft erst dann suchen, wenn ein akuter Fall vorliegt. Google Ads liefern hier sofort qualifizierte Anfragen.

Für rechtliche Themen, die noch nicht im Bewusstsein der Betroffenen sind, z. B. neue Urteile, Schadensersatzansprüche oder Image-Kampagnen.

Vor allem bei B2B-Rechtsgebieten wie IT-, Wirtschafts- oder Datenschutzrecht, wo Entscheider gezielt angesprochen werden sollen.

Ja, die Kombination sorgt für kurzfristige Erfolge (Pull) und langfristige Markenbildung (Push).

Branding ist entscheidend: Kanzleien bauen Vertrauen auf, bevor Mandanten aktiv nach rechtlicher Hilfe suchen.

Oft ja, weil die Konkurrenz hoch ist. Dafür liefern sie aber direkt konkrete Mandatsanfragen.

Über Reichweite, Interaktionen und die Zahl von Mandantenanfragen, die durch Aufklärungskampagnen entstehen.

Ja, besonders wenn sie sich in einer klaren Nische positionieren, z. B. für Start-ups oder spezialisierte Branchen.

Ein Marketing-Mix aus Google Ads, Meta Ads und ggf. LinkedIn, angepasst an Rechtsgebiet, Zielgruppe und Mandantenreise.

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